Ab dem 4. April gelten neue Regeln bezüglich des Infektionsschutzes:
- Die Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude
- Keine verpflichteten Selbsttests für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiter Maske getragen werden. Außerdem können sich Schüler*innen und Lehrkräfte bis zum 29. April 22 bei Bedarf freiwillig zweimal pro Woche selbst testen.
Das Elternschreiben des Ministeriums finden Sie hier oder im Downloadbereich.