Mittlerweile wurde vom Land Rheinland-Pfalz der 7. Hygieneplan für Schulen in RLP verfasst. Dieser ist ab dem 22.02.2021 gültig. Auf dem gesamten Schulgelände gilt deshalb:
- Maskenpflicht
- Klasse 1-4: Medizinische Masken werden empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen
- Klasse 5-9: Medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbar)
- Nicht zulässig sind: Masken mit Atemventil oder Gesichtsvisiere/ Face- Shields aus Kunststoff
- ein Mindestabstand von 1,5 m für alle Personen
- Gründliches Händewaschen bzw. Händedesinfektion
- auf Körperkontakt ist zu verzichten
- Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und größtmöglichen Abstand halten)